B-Plan-Verfahren
Erklärung B-Plan-Verfahren
Zur Ermöglichung von Open-Air-Veranstaltungen auf dem Messeparkplatz P1 wird ein Bebauungsplanverfahren zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen durchgeführt. Die möglichen Inhalte eines Bebauungsplanes sind im Baugesetzbuch (§ 9 BauGB) bestimmt.
Weitere Informationen zum Thema Bebauungsplan und zu weiteren Grundlagen der Stadtplanung finden Sie auf der Internetseite des Stadtplanungsamtes.
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