B-Plan-Verfahren

Erklärung B-Plan-Verfahren

Zur Ermöglichung von Open-Air-Veranstaltungen auf dem Messeparkplatz P1 wird ein Bebauungsplanverfahren zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen durchgeführt. Die möglichen Inhalte eines Bebauungsplanes sind im Baugesetzbuch (§ 9 BauGB) bestimmt.

Weitere Informationen zum Thema Bebauungsplan und zu weiteren Grundlagen der Stadtplanung finden Sie auf der Internetseite des Stadtplanungsamtes.